Auf Basis der gegenseitigen Wertschätzung fördert die Oberstufenschule Weiningen durch den Elternrat die Zusammenarbeit von Eltern und Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen und Schulleitung.
Eltern und Erziehungsberechtigte haben gemäss Volksschulgesetz auch ein Mitwirkungsrecht auf Schulebene.
Jeweils am ersten Elternabend der 1. Sekundarstufe werden die Eltern und Erziehungsberechtigten über Elternrat und Elterntreff informiert und pro Klasse wird i.d.R. eine Person als Elterndelegierte und eine Person als Stellvertretung gewählt.
Die Amtsdauer endet spätestens bei Schulaustritt des Kindes.
Ziele der Elternmitwirkung
- Es können gemeinsame Wertvorstellungen und Ziele entwickelt werden, die Verantwortung wird geteilt, das Vertrauen wächst.
- Die Schule kann von den Inputs und Ressourcen der Eltern vermehrt profitieren.
- Veranstaltungen und Projekte können gemeinsam geplant und organisiert werden.
- Die Elternmitwirkung kann zum Schulprogramm Stellung nehmen.
- Die Integration von Kindern, Eltern und Erziehungsberechtigten aus anderen Kulturen wird gefördert.
Die Oberstufenschulpflege hat an ihrer Sitzung vom 12.12.2022 das überarbeitete Reglement genehmigt.