Mit SPF Beschluss vom 18.01.2021 sowie 10.01.2022 hat die Oberstufenschulpflege beschlossen, ihren Webauftritt www.oberstufeweiningen.ch per 1.01.2021 als amtliches Publikationsorgan zu benennen.
Die nach GG § 7 Abs. 1 zu publizierenden Erlasse, allgemeinverbindliche Beschlüsse, Wahlergebnisse und Beschlüsse der Kreisgemeindeversammlung werden innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Beschluss veröffentlicht.
Die Veröffentlichungen der Oberstufenschule Weiningen werden in der Regel am Freitag publiziert. Zwecks Einhaltung von Fristen oder anderen Vorgaben seitens übergeordneter Instanzen kann die Publikation ausnahmsweise auch an übrigen Werktagen erfolgen.